Mogelpackung „Direktausbildung“
Der nach einer Staatsprüfung zu approbierende neue Heilberuf durchläuft zwei eigenständige Studiengänge der Psychologie.
1. Studium: grundlegendes polyvalentes Bachelorstudium in Psychologie.
Das Bachelor-Studium Psychologie ist polyvalent angelegt. Das heißt, dass dieser Bachelor-Abschluss auch für weitere Masterstudiengänge der Psychologie qualifiziert. Es ist eben kein Psychotherapie-Studium, auch wenn entsprechende Inhalte vorkommen und Praktika in Seminarform, die Hälfte als Forschungspraktika, abgehalten werden.
Ist dies ein völlig neuer Studiengang?
Dazu äußert sich die deutsche Gesellschaft für Psychologie, die diese Studiengänge maßgeblich mitgestaltet, auf ihrer Homepage unter „häufig gestellten Fragen“ so:
„Die universitäre Psychologie ist gerade sehr aktiv dabei, sich auf die Veränderungen und Übergangsregelungen einzustellen. Der Bachelor in Psychologie (wichtig ist hier die genaue Bezeichnung: B.Sc. Psychologie) ist an den meisten Standorten bereits jetzt sehr nah an der geforderten neuen Studienordnung, so dass Studierende im Normalfall nur noch ein paar Zusatzkurse belegen müssen. Sehr viele Psychologie-Standorte werden mit Inkrafttreten des Gesetzes (2020 oder 2021) auch gleich mit den Master-Studiengängen mit dem Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ beginnen. Für alle Studierenden, die im WS 2019/2020 anfangen, werden die Institute gut machbare Übergangsregelungen erarbeiten. Es empfiehlt sich also, direkt mit dem Psychologiestudium in Form eines polyvalenten Bachelors (B.Sc. Psychologie) zu starten.“
„Der Bachelor, der auf den Master mit dem Schwerpunkt „Klinische Psychologie und Psychotherapie“ vorbereitet, wird allerdings auch nach der Reform ein polyvalenter (d.h. allgemeiner) Bachelor in Psychologie bleiben. Dieser polyvalente Bachelor wird – wie bisher – ein allgemeines Verständnis von den Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens vermitteln. Studierende können sich im Anschluss für verschiedene Schwerpunkte auch jenseits der Psychotherapie entscheiden. Der Großteil der psychologischen Universitätsinstitute wird ein Masterstudium mit der Spezialisierung auf Klinische Psychologie und Psychotherapie anbieten, das die Anforderungen einer Approbationsordnung erfüllt. Daneben werden aber auch weiterhin andere Schwerpunktsetzungen (wie z.B. der Organisations- und Wirtschaftspsychologie) möglich sein.“
Hieraus geht eindrucksvoll hervor, dass in den ersten drei Jahren ein ganz normales, auch bis her bekanntes Psychologie-Studium abgeschlossen werden soll. 2/3 des Studiums sind also allgemeine Psychologie. Mogelpackung: neues Studium!
2. Studium: Ein spezialisiertes Studium der Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie und Psychotherapie (Zitat Homepage Deutsche Gesellschaft für Psychologie)
Hier sollen in 3 Semestern – im 4. Semester wird üblicherweise die Masterarbeit verfasst – die Erfordernisse einer noch nicht vorliegenden „Approbationsordnung in Psychotherapie“, und zwar sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen erfüllt werden. „Psychotherapie“ ist nur einer von zwei Schwerpunkten dieses Psychologie-Master-Studiums. Es ist ein Studium der Psychologie mit einem Psychologie-Abschluss.
Ganz nebenbei heißt es auf der DGPs Homepage: „Die Studieninhalte repräsentieren einen evidenzbasierten, zukunftsorientierten psychotherapeutischen Pluralismus, der neben traditionellen wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren auch wissenschaftlich fundierte Behandlungsmethoden und evaluierte psychotherapeutische Neuentwicklungen berücksichtigt (Stichwort: „Vielfalt durch Evidenzbasierung“).“ Alles das drängt sich in 3 Studiensemester. Das Studium geht trotz seiner Kürze also in Breite nach einem bereits breit (Polyvalent) angelegten allgemeinen Psychologie-Studiums.
Mogelpackung Approbationsprüfung
Die Approbationsprüfung ist aus zwei Gesichtspunkten heraus eine Mogelpackung
– Die Approbationsprüfung ist nichts weiter als die Prüfung der Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung der Psychologie-Absolventen zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten!
Diese Prüfung wird bisher an den Ausbildungsinstituten abgelegt und soll jetzt als Staatsprüfung an den Universitäten stattfinden. Mangels Patienten an den psychologischen Universitätsinstituten sind Rollenspiele mit Schauspielern vorgesehen.
– Neu ist die mit der Prüfung einhergehende Umetikettierung: Mit dieser Staatsprüfung entkleidet sich der Psychologie-Absolvent der Bezeichnung seiner Studienabschlüsse und bekommt ein neues Etikett als „Psychotherapeut“. Seine Kommilitonin, die die Staatsprüfung nicht ablegt, bleibt Psychologin: Eine wundersame Metamorphose!
Der Gesetzgeber nimmt einfach ein bewährtes Qualitäts- und Gütesiegel und klebt dies einfach auf die Zugangsvoraussetzung für das Erlernen der darin bislang verbürgten Qualität.
Alle Namen, die die Bezeichnung „Therapeut“ tragen, verweisen auf Berufe und Bezeichnungen innerhalb von Berufen, die therapieren, also Therapie anwenden. Beispiele sind Physiotherapeut, Musiktherapeut, Kunsttherapeut, Schmerztherapeut u.v.m.
Nur beim „Psychotherapeuten“ soll dies nicht mehr gelten!